Einleitung
Bei der Grupo Alsa setzen wir uns für universelle digitale Barrierefreiheit ein und arbeiten kontinuierlich daran, dass unsere digitalen Angebote für alle Menschen nutzbar sind – unabhängig von ihren Fähigkeiten, ihrem Alter oder ihren persönlichen Lebensumständen.
Unsere Erklärung zur Barrierefreiheit stützt sich auf die harmonisierte europäische Fachnorm EN 301 549 in ihrer aktuellen Fassung, dem von der Europäischen Kommission anerkannten europäischen Standard für digitale Barrierefreiheit. Diese Norm legt die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen der Informations- und Kommunikationstechnik fest.
Der Geltungsbereich dieser Erklärung umfasst das digitale Web-Angebot https://spaintransferservices.com, ausgenommen eingebundene Inhalte von externen Websites. Dennoch setzen sich die Grupo Alsa und ihre externen Dienstleister aktiv dafür ein, die Barrierefreiheit der auf ihren digitalen Kanälen eingebundenen Drittinhalte zu verbessern, um eine möglichst barrierefreie und inklusive Nutzungserfahrung zu gewährleisten.
Unser Ziel ist die kontinuierliche Überwachung und Beseitigung potenzieller digitaler Barrieren, um allen Nutzerinnen und Nutzern ein barrierefreies und uneingeschränktes digitales Erlebnis zu bieten.
Über die reine Einhaltung gesetzlicher Vorschriften hinaus strebt die Grupo Alsa an, die gesetzlichen Vorgaben im Bereich der digitalen Barrierefreiheit zu übertreffen. Unser Anspruch ist es, höchste Standards zu erreichen, um die Kriterien der Stufe AAA zu erfüllen, die Benutzerfreundlichkeit unserer digitalen Produkte stetig zu optimieren und Zertifizierungen zu erlangen, die unsere Exzellenz in der Barrierefreiheit belegen.
Zur Umsetzung dieses Ziels haben wir einen umfassenden Dienst für digitale Barrierefreiheit (S.I.A.) eingerichtet, der ganzheitliche Korrekturmaßnahmen durchführt: fachspezifische Schulungen für unsere Teams, Systeme zur regelmäßigen Überprüfung und kontinuierlichen Optimierung der Barrierefreiheit sowie proaktive Maßnahmen auf unseren Websites und in unseren mobilen Apps – mit dem übergeordneten Ziel, ein wahrhaft universelles und inklusives digitales Erlebnis sicherzustellen.
Angewandte Kriterien
Die Grupo Alsa orientiert sich an der Norm EN 301 549, um die Barrierefreiheit ihrer digitalen Angebote zu gewährleisten. Zu den laufenden Maßnahmen zur Verbesserung der Zugänglichkeit unserer Inhalte gehören unter anderem:
(9.1.1.1) Sämtliche aussagekräftigen Bilder werden einer gründlichen Prüfung unterzogen, um sicherzustellen, dass sie mit angemessenen Alternativtexten (alt) versehen sind, damit visuelle Informationen auch für Menschen mit Sehbehinderungen zugänglich sind.
(9.1.4.1) Es werden zusätzliche visuelle Hinweise wie Unterstreichungen, Symbole oder Hinweistexte ergänzt, damit Farbe nicht das einzige Mittel zur Informationsvermittlung darstellt.
(9.1.4.3) Es kommen sowohl automatisierte als auch manuelle Prüfwerkzeuge zum Einsatz, um sicherzustellen, dass der Kontrast zwischen Text und Hintergrund die Mindestanforderungen für eine optimale Lesbarkeit erfüllt.
(9.1.4.4) Es wird sichergestellt, dass Inhalte über die standardmäßigen Zoomfunktionen des Browsers um bis zu 200 % vergrößert werden können, ohne dass Funktionen beeinträchtigt werden oder Informationen verloren gehen.
(9.1.4.11) Die Kontrastverhältnisse von Bedienelementen und grafischen Elementen gegenüber angrenzenden Farben werden überprüft, um eine deutliche Wahrnehmbarkeit zu gewährleisten.
(9.2.5.3) Der barrierefreie Name jedes Bedienelements wird mit seiner sichtbaren Beschriftung abgeglichen, was insbesondere Personen zugutekommt, die sprachgesteuerte Systeme nutzen.
(9.3.1.1) Es wird überprüft, ob die Hauptsprache der Website im Programmcode korrekt definiert ist, um das Auslesen durch assistive Technologien zu erleichtern.
(9.4.1.2) Es wird kontinuierlich an der Verbesserung der semantischen Barrierefreiheit benutzerdefinierter Komponenten gearbeitet, um sicherzustellen, dass Rolle, Status und Werte präzise an Hilfstechnologien übermittelt werden.
Erstellung dieser vorläufigen Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 26.10.2026 erstellt.
Die zur Erstellung der Erklärung angewandte Methode war eine fachliche Prüfung, unterstützt durch automatisierte Tools, auf Grundlage der Anforderungen der Norm EN 301 549, die am 26.10.2026 durchgeführt wurde.
Everycode S.L. verfügt über eine unabhängige, von der ENAC (Entidad Nacional de Acreditación) gemäß den Anforderungen der Norm ISO/IEC 17020 akkreditierte Inspektionsstelle für die Prüfung von Websites und mobilen Anwendungen nach der Norm EN 301 549.
Letzte Überarbeitung der Erklärung: 26.10.2026.
Feedback und Kontaktangaben
Wir schätzen Ihre aktive Mitwirkung an der stetigen Weiterentwicklung unserer digitalen Barrierefreiheit. Wenn Sie Anregungen mitteilen, Probleme melden oder Informationen zur Barrierefreiheit unserer Website anfordern möchten, können Sie uns über folgende Kanäle erreichen:
Formular: Allgemeines Kontaktformular